Solarthermie nicht ausreichend berücksichtigt bei Sanierungsmassnahmen

06.07.2011

Solarthermie nicht ausreichend berücksichtigt bei Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäudesanierungsmaßnahmen


Der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine steuerliche Abschreibung von Maßnahmen zur Gebäudesanierung einführt. Geplant ist eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Gefördert werden Sanierungen bei Wohngebäuden, die vor 1995 gebaut wurden.

Es sind erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten und ein Abzug, wie Sonderausgaben für entsprechende Aufwendungen, vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass mit der Gebäudesanierung ein eindeutiger Energieeinspareffekt erreicht wird. Konkrete Förderungen gibt es für Sanierungsmaßnahmen, bei denen das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 % eines vergleichbaren Referenzgebäudes (Neubau) nicht überschreitet. Die Regelung bezieht sich auf die geltenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung für Neubauten. Die Aufwendungen können über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. 10 Prozent der Investitionskosten können dabei angegeben werden. Eine Doppelförderung, z.B. bei zinsverbilligten KfW-Darlehen, ist ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt für Sanierungsmaßnahmen die ab dem 6. Juni 2011 begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen sind. Im Falle einer Sanierung in mehreren Schritten, können auch Einzelschritte gefördert werden. Jedoch nur wenn nach Abschluss der gesamten Sanierungen die genannten Energieeinsparungen erreicht werden. Die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit kann erst nach Abschluss des letzten Sanierungsschrittes genutzt werden.
Der Bundesverband für Solarwirtschaft hatte sich in den vergangenen Wochen für eine Erweiterung des Gesetzentwurfs eingesetzt. Gefordert wurde das der Heizungstausch mit Solarwärme als alleinige Sanierungsmaßnahme in den Genuss der steuerlichen Abschreibung kommen solle. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium abgelehnt, das Steuerausfälle befürchtete.
Der Gesetzentwurf soll nun den Bundesrat vorgelegt werden. Die Bundesländer sehen den Entwurf kritisch, da sie Steuerausfälle von ca. 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erwarten. Über die Hälfte müssten die Länder und Gemeinden tragen. Die Länder forderten in ersten Beratungen, dass die zu erwartenden Steuerausfälle in den Landeshaushalten vom Bund ausgeglichen werden sollen. Die Erweiterung des vom BSW-Solar vorgeschlagenen Entwurfs fand bisher keine mehrheitliche Unterstützung durch die Länder.

 

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