Verbesserte Rechtssicherheit für Solarthermie

07.07.2011

Im Deutschen Bundestag wurde eine Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die Änderungen betreffen unter anderem, dass die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäudedächern im Außenbereich künftig explizit zulässig ist.
Mit dieser Klarstellung reagierte der Bundestag auf einen Vorschlag vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Der Gesetzestext stellt klar: „Die Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden" ist im Außenbereich zulässig.

Bisher gab es aufgrund der unklaren Rechtslage, bei der Installation von Solaranlagen auf z.B. landwirtschaftlichen Gebäuden, das Problem das evtl. eine unzulässige Nutzungsänderung des Gebäudes vorliegt.
Eine neue Vorschrift im § 248 BauGB sieht vor, dass bei Anlagen „zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen" geringfügige Abweichungen von dem baurechtlich festgesetzten Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Diese neue Vorschrift gibt Investoren und Planer von Solaranlagen mehr Spielraum in der baulichen Gestaltung der Anlagen (z.B. Abstandsvorgaben zu Nachbargrundstücken).
Der Bundesrat wird am 8. Juli über die Gesetzesvorlagen beraten.

 

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