BAFA ändert Fördervoraussetzung
15.08.2011Die BAFA gab bekannt:
Ab dem 01.09.2011 ist die Vornahme eines hydraulischen Abgleichs und die Installation einer Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A keine Fördervoraussetzung für die Gewährung der Solar-Basisförderung mehr.
Quelle: www.bafa.de (15.08.2011)

