Hinweise zur BAFA-Förderung
18.08.2011Ab dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ab dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie).
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 18.08.11
News Archiv
